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Impressum

Buchholz Downtown Hotel

Kunibertsgasse 5
D-50668 KÖLN (COLOGNE / GERMANY)

TELEFON (+49) 0221/1 60 83-0
TELEFAX (+49) 0221/1 60 83-41

E-Mail: info[at]hotel-buchholz.de
www.hotel-buchholz.de

Inhaber & V.i.S.d.P: Herr Sascha Buchholz
Ust-IdNr: DE159838974

Wichtige Information für unsere Gäste: Kulturförderabgabe der Stadt Köln

Seit dem 1. Oktober 2010 erhebt die Stadt Köln im Stadtgebiet eine sogenannte „Kulturförderabgabe” in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises inklusive der Mehrwertsteuer.

Diese wird fällig bei jeder entgeltlichen Übernachtung im Stadtgebiet, unabhängig davon, ob die Beherbergungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Der Übernachtung steht die Nutzung der Beherbergungsmöglichkeit, ohne dass eine Übernachtung erfolgt (z.B. Tageszimmer), gleich , sofern hierfür ein gesonderter Aufwand betrieben wird.

Nach der Steuersatzung sind die Beherbergungsbetriebe dieser Stadt gehalten, diese bei den Gästen einzuziehen und an die Stadt Köln abzuführen.

Sie als Gast haben aber die Möglichkeit, sich die Kulturförderabgabe von der Stadt Köln erstatten zu lassen, wenn Sie der Meinung sind, diese Abgabe nicht leisten zu müssen. Hierzu ist erforderlich, dass Sie innerhalb eines Monats nach Rechnungslegung durch den Beherbergungsbetrieb einen Antrag auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln, Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln stellen.

Den Vordruck erhalten Sie an der Rezeption, unser Personal ist Ihnen beim Ausfüllen gerne behilflich.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Internetseite der Stadt Köln , Informationen & Downloads zu diesem Thema

News der DEHOGA

Antragsformular zur Erstattung der Kultursteuer